• Das Unterrichtsgeld ist ein Jahresschulgeld und wird halbjährlich (November und März) mittels Einzugsermächtigung vom Musikschulverband Paudorf – Gedersdorf eingehoben.
  • Rückvergütung nur, wenn weniger als 33 Einheiten wegen Krankheit des Lehrers abgehalten werden oder bei mehr als vierwöchiger ununterbrochener Krankheit des Schülers (ärztliches Attest!).
  • Das Schuljahr der Musikschule entspricht dem Pflichtschuljahr (Ferienregelung, Feiertage). Es gibt keine schulautonomen Tage.
  • Eine Abmeldung für das laufende Schuljahr in Verbindung mit einem Entfall der Schulgeldzahlung ist nur bei Nachweis (schriftlich) des Vorliegens schwerwiegender Gründe, wie insbesondere Krankheit oder Verlegung des Wohnsitzes möglich. Es ist der Kontakt mit der Schulleitung herzustellen. Die Entscheidung darüber trifft der Schulerhalter (Gemeindeverband). Die Lehrer sind nicht berechtigt, Abmeldungen zu genehmigen.
  • Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht wird einem Austritt nicht gleichgestellt, die Verpflichtung zum Unterrichtsbesuch und zur Zahlung des Schulgeldes bleibt weiterhin aufrecht.
  • Mit der Anmeldung stimmen Sie der Verwendung der Daten durch das Land NÖ und der Förderstelle für NÖ Musikschulwesen gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl.Inr.165/199 in der jeweils geltenden Fassung zu.
  • Bei Schulveranstaltungen werden Fotos gemacht und diese eventuell auf der Musikschul-Homepage veröffentlicht.
  • Als Einheimische gelten all jene Personen, die ihren Hauptwohnsitz (Schüler und ein Erziehungsberechtigter) im Verbandsgebiet haben oder der Musikkapelle einer Verbandsgemeinde angehören. Die Entscheidung darüber liegt bei der jeweiligen Verbandsgemeinde.

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