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Information gemäß Artikel 13 DSGVO des Musikschulverbandes Paudorf-Gedersdorf
Name und Kontaktdaten des Musikschulleiters (Adresse, E-Mail, Telefonnummer)
Friedrich Haupt, Kremser Straße 185, 3508 Paudorf
E-Mail: msverbandpaudorf@aon.at, Tel.: 02736/20137
Datenschutzbeauftragter des Musikschulverbandes Paudorf-Gedersdorf:
Karoline Ringhofer, Bakk. MA
clever data gmbh
Danhausergasse 9/Top 3, 1040 Wien
Tel.: +43 664 614 1519
E-Mail: karoline.ringhofer@cleverdata.at
Zwecke der Verarbeitung und Rechtsgrundlage
Die im Rahmen des Anmeldevorganges erhobenen personenbezogenen Daten der Schülerin/des Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten werden zum Zwecke des Betriebs der Musikschule sowie der Erfüllung des damit verbundenen kulturellen und bildungspolitischen Auftrages, der gesetzlichen Bildungsdokumentation, sowie der Förderung des Musikschulwesens durch das Land NÖ und der Förderstelle des Landes NÖ für das NÖ Musikschulwesen verarbeitet.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen des Privatschulgesetzes 1962, des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Bildungswesen (Bildungsdokumentationsgesetz), des NÖ Musikschulgesetzes 2000, der Musikschulförderungsverordnung 2017, dem NÖ Musikschulplan, jeweils in der gültigen Fassung, sowie auf Grundlage des Organisationsstatus für Niederösterreichische Musikschulen des Bundesministeriums für Bildung, des Musikschulstatuts, des abgeschlossenen Unterrichtsvertrages sowie der Einwilligungserklärung der Schülerin/des Schülers bzw. der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters.
Empfänger und Verarbeiter der Daten
Empfänger der Daten sind: die Musikschule/der Musikschulverband, der Musikschulerhalter, die Musikschulleiterin/der Musikschulleiter, die unterrichtende Musikschullehrerin/der unterrichtende Musikschullehrer, das Land NÖ sowie die Förderstelle des Landes NÖ für das NÖ Musikschulwesen, die Schiessel EDV Vertriebs GmbH, Nussdorferstraße 57, 1090 Wien, als EDV-Vertragspartner der Musikschule und Auftragsverarbeiter.
2)
Löschfristen gemäß Bildungsdokumentationsgesetz
2 Jahre nach dem Abgang der Schülerin/des Schülers von der Bildungseinrichtung gemäß § 8 (5) Bildungsdokumentationsgesetz
Sozialversicherungsnummer
Lichtbild der Schülerkarte
Staatsangehörigkeit
allfällige bildungseinrichtungsspezifische Personenkennzeichen (Matrikelnummer)
60 Jahre nach dem Abgang von der Bildungseinrichtung gemäß § 8 (5) Z 2 in Verbindung mit Anlage 1a
Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten
Kontaktdaten der Schüler- und Elternvertreter
andere für Vollzugsaufgaben an der Schule notwendige Daten gem. Anlage 1a
Daten im Zusammenhang mit der Aufnahme der Schülerinnen und Schüler sowie in Zusammenhang
mit der Durchführung von Aufnahms- und Eignungsprüfungen
für die Ausgestaltung der Unterrichtsordnung (etwa Klassenbildung, Stundenplan, Befreiungen,
Anmeldung zum Betreuungsteil) erforderliche Daten
für die Ausstellung von Zeugnissen, Schulnachrichten und Schulbesuchsbestätigungen erforderliche
Daten
Daten zur Beurteilung für Aufsteigen und Wiederholen von Schulstufen, Abschluss von Modulen
sowie zur Feststellung der zulässigen Dauer des Schulbesuchs
zur Durchführung von abschließenden Prüfungen und Externistenprüfungen erforderliche Daten
7 Jahre gemäß § 212 Unternehmensgesetzbuch UGB
Rechenwerk (Rechnungen, Belege inkl. Bankverbindung)
Recht auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Einschränkung
Die Schülerin/der Schüler bzw. die gesetzlichen Vertreter haben gemäß Artikel 15 ff. DSGVO
gegenüber der Musikschulleiterin/dem Musikschulleiter bzw. der/dem Verantwortlichen jederzeit
das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten, deren Herkunft und
Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Berichtigung oder Löschung
oder auf Einschränkung sowie Sperrung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung
sowie das Recht auf Datenübertragung.
Recht auf Widerruf der Einwilligung
Die Schülerin/der Schüler bzw. die gesetzlichen Vertreter haben gemäß Artikel 15 ff. DSGVO das
Recht die erteilte Einwilligung zur Nutzung ihrer personenbezogenen jederzeit zu widerrufen, ohne
dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung
berührt wird.
Beschwerderecht
Die Schülerin/der Schüler bzw. die gesetzlichen Vertreter haben gemäß Artikel 15ff. DSGVO das
Recht eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzubringen. Dies ist die Datenschutzbehörde.
Gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten
Die Musikschule ist gesetzlich dazu verpflichtet, die angegebenen Daten zu erheben und
bereitzuhalten. Rechtsgrundlage siehe oben Punkt 1).
3)
Beabsichtigt der/die Verantwortliche, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck
weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden, so stellt er der
betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und
alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Punkt 2 zur Verfügung.
Musikschulverband Paudorf-Gedersdorf
(Name der Musikschule)